Bei der Vorlage eines Rezeptes für Hörgeräte, ausgestellt vom HNO-Arzt, übernehmen die Krankenkassen etwa EUR 400,- für ein Hörgerät.
Soll auch das andere bzw. zweite Ohr mit einem Hörgerät versorgt werden, tragen die Krankenkassen etwa EUR 330,- für dieses Gerät.
Die Krankenkassen übernehmen die oben genannten Beträge unabhängig von Zuzahlungen des Versicherten für höherwertige Hörgeräte.
Höherwertige Hörgeräte zeichnen sich durch anspruchsvollere Signalverarbeitung aus.
Geringe Zuzahlungen durch den Versicherten liegen bei ca. EUR 80,- bis EUR 150,- pro Hörgerät.
Mittlere Zuzahlungen könnten im Bereich der Krankenkassenleistung pro Stück liegen. Anspruchsvollste High-Tech-Hörgeräte haben Preise von bis zu EUR 2.500,- Zuzahlung pro Hörgerät.